Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus
Wir gehen davon aus, dass der Heizungsraum vorschriftsgemäss ausgebaut ist und einen separaten Brandabschnitt bildet. Eine Erklärung, was ein Brandabschnitt ist, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» im Glossar.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Grundsätzlich müssen Lüftungsaggregate, die mehrere Lüftungsabschnitte versorgen, in einem separaten Raum aufgestellt werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziffer 3.3.1 Absatz 2).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn
Aus brandschutztechnischer Sicht können Räume grundsätzlich umgenutzt werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Bauernhaus als Wohnhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Aus Sicht des Brandschutzes spricht grundsätzlich nichts gegen eine Containerlösung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Brandschutzvorschriften beinhalten nur Anforderungen für Cheminées innerhalb von Gebäuden, nicht für solche im Freien.
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 11 m, Kanton Zürich
Die Situation: Zwischen dem Ofen und der Wand hat es einen Abstand von etwa 20 cm. Darin sind Holztablare eingeschoben, wie bei einem Bücherregal. Dürfen diese dort bleiben, wenn man den Ofen wiederverwenden möchte?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton St. Gallen
In Einfamilienhäusern gibt es keine Vorschriften zum Ausbau des Heizraumes, wenn es sich um flüssige oder gasförmige Brennstoffe handelt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Fasssauna; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Wenn Sie den Brandschutzabstand von 4 m nicht einhalten können, müssen Ersatzmassnahmen getroffen werden (vgl. Brandschutzrichtlinie 15-15 Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte, Ziff. 2.4), etwa durch feuerwiderstandsfähige Aussenwände.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Andere Nutzung: Garage; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Zürich
Bei 120 Parkplätzen gehen wir davon aus, dass die Garage grösser als 600 m2 ist und somit in die Kategorie «Parking» fällt.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Ob Brandschutzmassnahmen getroffen werden müssen, hängt von der Bauweise der Öltanks ab: