Wir sind vor Kurzem in ein umgebautes Bauernhaus gezogen. Darin befindet sich ein Kachelofen, der nicht angeschlossen ist. Wir möchten ihn wieder in Gebrauch nehmen. Was muss dazu beachtet werden?

Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 11 m, Kanton Zürich

Die Situation: Zwischen dem Ofen und der Wand hat es einen Abstand von etwa 20 cm. Darin sind Holztablare eingeschoben, wie bei einem Bücherregal. Dürfen diese dort bleiben, wenn man den Ofen wiederverwenden möchte?

Antwort: Wir empfehlen Ihnen, den Ofen von einer Fachperson für Öfen und Kamine reinigen und prüfen zu lassen. Diese kann beurteilen, ob der Ofen in einem guten Zustand ist und die Abgasanlage den Normen entspricht. Brennbares Material sollte mindestens einen Abstand von 20 cm zum Kachelofen aufweisen. Darum müssen Sie die Holztablare entfernen, wenn Sie den Ofen wieder in Gebrauch nehmen. Die Sicherheitsabstände zu brennbarem Material richten sich nach den Anforderungen in der Brandschutzrichtlinie 24-15, Ziffer 3.11.

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