Die Anforderungen an Wärmepumpen mit brennbaren und giftigen Kältemitteln finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 24-15 «Wärmetechnische Anlagen». Sie gelten auch für Einfamilienhäuser.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Heizungskeller ist ein Näh- und Malatelier mit einem neuen Boden (Vinyl/Laminat/Linoleum), Holzregalen und einem Tisch geplant. Im Raum befindet sich der Boiler und die Ölheizung, der Öltank ist in einem separat abgeschlossenen Raum. Was darf im Raum abgestellt und was muss beachtet werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Im Keller unseres Ferienhauses befindet sich eine Ölheizung und im gleichen Raum zwei Öltanks zu je 2000 Liter. Beim Einbau der Heizung wurde keine Brandschutztür installiert. Die Aussentüre – eine schöne historische, nicht dichte Holztüre – führt in einen offenen Vorraum mit einem nicht schliessbaren Durchgang ins Freie. Reicht es aus, zwischen der Heizung und den Öltanks eine Brandschutztür einzubauen, oder muss die Türe nach aussen mit einer Brandschutztür ersetzt werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.
Müssen offene Leitungen verkleidet werden?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Normgerechte Heizräume: Wärme ohne Brandgefahren
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Unser Gebäude ist mit einem Ölbrenner ausgerüstet. Wie müssen wir das Heizöl gemäss den neuen Brandschutzvorschriften lagern?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB