Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.
Öltanks bis 4000 l Inhalt dürfen im Heizraum im Abstand von 0,6 m zur Heizanlage aufgestellt werden. Falls die Öltanks in einem separaten Raum aufgestellt sind, muss dieser über einen Feuerwiderstand EI 60 verfügen.
Gegenüber dem Freien ist hingegen keine Brandschutztür gefordert, sofern die Brandschutzabstände zu den benachbarten Gebäuden eingehalten sind. Welche Abstände bei Wohnhäusern gelten, finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» unter der Nutzung Wohnen im Thema «Brandschutzabstände».
Das heisst: Wenn der Vorraum nur direkt ins Freie und nicht zu weiteren Räumen in Ihrem Gebäude führt, brauchen Sie keine Brandschutztüre. Ansonsten müssten Sie die Brandschutztür zwischen Heizraum und Vorraum installieren. Nur die Öltanks gegenüber der Heizanlage mit einer Brandschutztür abzuschliessen, reicht nicht aus, da auch für Räume, in denen Öltanks aufgestellt sind, Anforderungen an den Feuerwiderstand gelten (siehe oben).
Falls Ihre Situation damit nicht geklärt ist, nehmen bitte direkt mit dem Feueraufseher der Gemeinde Kontakt auf.
Moin,ich habe ein Mehrfamilienhaus in Bayern in dem ich und meine Frau wohnt.Im Keller befindet sich in einem Raum die Ölheizung Viessmann 30Jahre alt mit 6Tanks a(700)l.
Muß ich da eine Brandschutztür einbauen?
Bitte beachten Sie, dass wir nur über die Brandschutzvorschriften in der Schweiz Auskunft geben können. In der Schweiz müssen Heizräume als eigene Brandabschnitte ausgebildet sein und somit über eine Brandschutztüre verfügen.