Wie können wir prüfen, ob unser über 30-jähriges Cheminée im Garten den gesetzlichen Brandschutzbestimmungen entspricht? Wie sind die Bestimmungen für die Baubewilligung eines neuen Cheminées?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Brandschutzvorschriften beinhalten nur Anforderungen für Cheminées innerhalb von Gebäuden, nicht für solche im Freien. Im Freien (wie auch im Inneren) gilt der Grundsatz, dass durch das Einhalten der allgemeinen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit Feuer keine Brände verursacht werden dürfen. Detailliertere Informationen zur Sorgfaltspflicht finden Sie in der Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz.

Die GVB hat zudem auf der Website feuerstopp.ch Tipps für einen gefahrlosen Cheminée- oder Grillbetrieb festgehalten.

Bezüglich Baubewilligung wenden Sie sich bitte an die Bauabteilung Ihrer Gemeinde.