Nutzung: Wohnen: Einfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Ob Brandschutzmassnahmen getroffen werden müssen, hängt von der Bauweise der Öltanks ab:
- Wenn die Öltanks selbst einen Feuerwiderstand von 60 Minuten (im Untergeschoss) aufweisen und maximal 2000 Liter beinhalten, dürfen diese im gleichen Raum wie das Feuerungsaggregat aufgestellt sein. In diesem Fall werden keine Anforderungen an die Wände oder Türe des Raumes gestellt.
- Wenn die Öltanks keinen Feuerwiderstand aufweisen, müssen sie in einem separaten Raum mit Feuerwiderstand (im Untergeschoss EI 60) und einer Türe EI 30 aufgestellt werden. Das heisst, Wand und Türen müssen einen Feuerwiderstand von 60 Minuten resp. 30 Minuten aufweisen.