Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Solothurn
Aus brandschutztechnischer Sicht können Räume grundsätzlich umgenutzt werden. Um einen Raum für Wohnzwecke umzunutzen, muss dieser als eigener Brandabschnitt ausgebaut sein und über einen direkten Ausgang ins Freie oder in einen horizontalen oder vertikalen Fluchtweg verfügen. Was nicht möglich ist, ist die Heizung in einem Zimmer der Wohnung zu betreiben.
Umnutzungen unterliegen grundsätzlich der Bewilligungspflicht einer baulichen Behörde. Sollte die Umnutzung nicht erwünscht sein, kann bei der entsprechenden Baueingabe Einsprache eingereicht werden.