Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Ausgänge zu verbreitern. Somit hätten wir zwei Ausgänge (1.7m und 1.4m breit) zu zwei verschiedenen Treppenhäusern. Das eine Treppenhaus hat eine Breite von 1.5 m. Bei zwei von fünf Zwischenböden der Treppe verringert sich das Mass auf 1.25 m. Das zweite Treppenhaus hat eine Breite von 1.37 Meter. Im EG befinden sich pro Treppenhaus je zwei Ausgänge ins Freie.
Objekt: Mehrzweckgebäude, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern
Die minimale Fluchtwegbreite resp. die Breite der Ausgänge wird bei einer Personenbelegung von mehr als 200 mit einem Faktor berechnet:
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Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen.
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Ihre Holzhütte kann nach der Kategorie «Diskotheken/Konzerte ohne Bestuhlung» (gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Anhang zu Ziffer 3.5.2) beurteilt werden.
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Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge ab:
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Wie viele Personen sich im Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Breite der Ausgänge ab:
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Objekt: Konzertraum/Mehrzweckhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Zürich
Die Anforderung, dass die Stühle fixiert werden müssen, ergibt sich nicht aus der Anzahl vorhandener Stühle, sondern aus der Grösse des Raums bzw. der Tatsache, dass sich potenziell 300 Personen in dem Raum befinden können.
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Objekt: Festzelt (30 × 20 m) als Einstellhalle, ausserhalb des Kantons Bern
Die Hersteller provisorischer, mobiler Heizungen machen Vorgaben zum Standort der Anlage, zu den nötigen Sicherheitsabständen und Aufstellungsorten etc. Diese müssen eingehalten werden.
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Ihre Idee ist in zweierlei Hinsicht problematisch: