Wir haben im 3. Stock einen Eventraum. Dieser darf momentan mit 200 Personen belegt werden. Wir möchten dies auf 300 Personen erhöhen. Reicht unsere Planung dafür aus?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Wir haben die Möglichkeit, die Ausgänge zu verbreitern. Somit hätten wir zwei Ausgänge (1.7m und 1.4m breit) zu zwei verschiedenen Treppenhäusern. Das eine Treppenhaus hat eine Breite von 1.5 m. Bei zwei von fünf Zwischenböden der Treppe verringert sich das Mass auf 1.25 m. Das zweite Treppenhaus hat eine Breite von 1.37 Meter. Im EG befinden sich pro Treppenhaus je zwei Ausgänge ins Freie.

Objekt: Mehrzweckgebäude, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Die minimale Fluchtwegbreite resp. die Breite der Ausgänge wird bei einer Personenbelegung von mehr als 200 mit einem Faktor berechnet:

In Unter- oder Obergeschossen, also in Räumen, die mit Treppen erschlossen sind, muss eine Ausgangsbreite von 60 cm pro 60 Personen zur Verfügung stehen.

Bei 300 Personen ist damit eine Ausgangsbreite von mindestens 3 m gefordert. Jeder Ausgang muss zudem mindestens 1,2 m breit sein.

Die Breite Ihrer Türen reicht damit für 300 Personen aus, das zweite Treppenhaus jedoch nicht: Es müsste die gleiche Durchgangsbreite wie die Ausgänge aufweisen. Ohne einen Umbau des Treppenhauses können Sie eine Maximalbelegung von 260 Personen erreichen.

Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde, der Fachstelle Brandschutz der GVB, Kontakt aufzunehmen. Eventuell lässt sich eine objektspezifische Lösung finden.

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