Ihre Idee ist in zweierlei Hinsicht problematisch:
- In Räumen mit grosser Personenbelegung muss die Bestuhlung wenn möglich am Boden unverrückbar befestigt werden oder die Stühle müssen zu Sitzreihen fest verbunden sein (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 3.5.5, Absatz 4).
- Sitzgelegenheiten müssen aus Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF2 bestehen und dürfen kein kritisches Verhalten zeigen. In gewissen Fällen sind auch Baustoffe RF3 zugelassen (Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen», Ziffer 4.1, Absatz 6). Normaler Karton erfüllt diese Anforderungen nicht.
Aus Sicht des Brandschutzes ist Ihre Idee deshalb so nicht umsetzbar.