Objekt: Festzelt (30 × 20 m) als Einstellhalle, ausserhalb des Kantons Bern
Die Hersteller provisorischer, mobiler Heizungen machen Vorgaben zum Standort der Anlage, zu den nötigen Sicherheitsabständen und Aufstellungsorten etc. Diese müssen eingehalten werden.
Werden gasbetriebene Heizgeräte verwendet, gelten auch die Gasleitsätze des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches) und die EKAS-Richtlinien (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit).
Zusätzlich müssen die Bestimmungen der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde beachtet werden.