Was ist die maximale Personenbelegung für einen Bankettanlass in einem Saal unseres Kirchgemeindehauses mit 250 m2?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wie viele Personen sich in einem Festsaal aufhalten dürfen, hängt von der Anzahl und Breite der Ausgänge ab:

  • Ist nur ein Ausgang vorhanden, dürfen sich maximal 50 Personen im Raum aufhalten.
  • Bei zwei Ausgängen, die schmaler als 1,20 m sind, dürfen sich maximal 100 Personen im Saal aufhalten.
  • Bei zwei Ausgängen, von denen mindestens einer 1,20 m oder breiter, dürfen sich bis zu 200 Personen aufhalten.
  • Bei zwei Ausgängen, die 1,20 m oder breiter sind, dürfen sich bis zu 400 Personen im Saal aufhalten, vorausgesetzt, dass die Fluchtwege ebenerdig ins Freie führen. Falls die Fluchtwege über Treppen führen, dürfen sich maximal 240 Personen im Raum aufhalten.

Diese Angaben beruhen auf der Voraussetzung, dass die Türen in Fluchtrichtung öffnen. Wie Sie die geforderten Anzahl Ausgänge abhängig von der Personenbelegung berechnen, finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» unter der Nutzung «Veranstaltungen» im Thema «Fluchtwege und Ausgänge».

Zudem müssen die Türbeschläge (SN EN 179 oder mindestens ein Drehknopf, keine Kantenriegel) fluchtwegtauglich sein und bei den Ausgängen muss die Fluchtwegrichtung mit einem Schild gekennzeichnet werden. Ist der Raum für 300 Personen oder mehr ausgelegt, ist ausserdem eine Sicherheitsbeleuchtung notwendig.

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