Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Thurgau
Für eine Belegung von 50 bis 200 Personen sind zwei Ausgänge erforderlich, wobei der eine mindestens 0,90 m und der andere mindestens 1,20 m breit sein müssen. Für Belegungen über 200 Personen sind mindestens zwei Ausgänge à 1,20 m erforderlich. Weiter muss beachtet werden, dass der Standflügel der Doppelflügeltüre fluchtwegtauglich ausgerüstet ist, damit dieser in der Durchgangsbreite mitgerechnet werden kann (z.B. kein Kantenriegel).
Wir empfehlen Ihnen, die Personenbelegung mit der lokalen Brandschutzbehörde in Ihrem Kanton zu klären. Diese kann anhand der Situation vor Ort und unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit die mögliche Belegung anhand der vorhandenen Ausgänge festlegen.