Bei einem Bürogebäude aus den 60er-Jahren möchten wir die Fassade sanieren und eine Lüftung einbauen. Im Innenbereich ist kein Umbau geplant, es findet auch keine Umnutzung statt. Muss mit dieser Sanierung nun das gesamte Gebäude an die neuen Brandschutzvorschriften angepasst werden?
Wir renovieren bei unserem Mehrfamilienhaus mit neun Wohnungen die Türen. Müssen die Wohnungseingangstüren die Anforderung EI 30 erfüllen? Welche Anforderungen gelten an die Haupteingangstüre zum Treppenhaus? Braucht es eine Panikfunktion?
Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?
Bei einem Wohnblock, Baujahr 1980, wird die Fassade saniert. Dabei ist auch eine neue verputzte Aussenwärmedämmung geplant. Was muss in Bezug auf die neuen Brandschutzvorschriften beachtet werden?
Müssen Bauteile aus den 1970-er Jahren, die im Betrieb akzeptiert wurden, bei einer «Pinselsanierung» ersetzt werden?
Die Situation: Bei einem Altersheim mit 3 Wohngeschossen in Massivbauweise aus den 1970-er Jahren wird ein Neubau geplant, der im Erd- und Untergeschoss mit zwei Bestandsbauten verbunden ist. Die Bestandesbauten sollen mit einer «Pinselsanierung» erneuert werden. Sind bestehende Bauteile wie Zimmertüren (F30), die bei der Erstellung eingebaut wurden und im Betrieb akzeptiert sind, bei einer Pinselsanierung ebenfalls zu modifizieren resp. zu ersetzen? Oder kann von einer Bestandsgarantie ausgegangen werden, da weder Nutzung noch Raumteilung angepasst werden?
Objekt: Altersheim
Bei einer Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (das Gebäude ist insgesamt über 11m hoch) wurde eine neue Aussendämmung angebracht. Muss diese, resp. die Brandschutzriegel, zwingend von einem Experten (Brandschutzverantwortlichen der Gemeinde) abgenommen werden?
Wir planen eine Schleppgaube direkt auf die Brandmauer zum Nachbarn (Anforderung neue Brandmauer EI 60). Auf die bestehende, gemauerte Brandmauer wird die Brandmauer in Leichtbau weitergeführt (Normdetail Fermacell mit ausgedämmtem Holzständer und gegen Nachbar 3×12.5mm Fermacell). Wie muss der Anschluss der Brandmauer an das Fermacell ausgeführt werden? Ein Überlappen der Fermacellplatten und der gemauerten Brandmauer ist nicht möglich.
Braucht es bei einem kleinen Umbau neue Brandschutzpläne für das gesamte Gebäude?
Die Situation: Ich plane in einer Gewerbeliegenschaft einen kleineren Umbau (eine neue Wand). Dies ist sehr wahrscheinlich baubewilligungspflichtig. Die letzten Brandschutzpläne sind schon älteren Datums. Eine Umnutzung findet nicht statt. Muss ich jetzt für das ganze Gebäude die neuen Brandschutzvorschriften einhalten und damit einen Brandschutzplan für das ganze Gebäude machen?
Nutzung: Gewerbe/Industrie