Muss eine Mietwohnung einen eigenen Brandabschnitt bilden? D. h, die Aussenwände zu den Nachbarwohnungen müssen massiv sein und zum Treppenhaus ist eine Brandschutztüre erforderlich?
Wir wollen bei unserer Wohnung im 1. OG die Eingangstür ersetzen. Im Erdgeschoss ist eine andere Wohnung, die uns ebenfalls gehört. Müssen wir im 1. Stock eine Brandschutztür einbauen lassen?
Wir haben in einem Schacht Lüftungsleitungen. Bei Schachtein- und austritt ist ja die Abschottung nach Herstellerangaben erforderlich – z.B. mit Kragen und Winkel. Wie ist es bei den Geschossdecken im Schacht – ist da ein Weichschott zulässig oder muss hier auch eine Brandschutzdurchführung erfolgen?
Im Fluchttreppenhaus ist ein Teppich verlegt, dessen Materialeigenschaften unbekannt sind. Nach der Brandschutzrichtlinie «Verwendung von Baustoffen» könnte man im Fluchttreppenhaus sogar RF2-Baustoffe verwenden. Wie lässt sich verbindlich feststellen, in welche Brandverhaltensklasse der dortige Belag einzuordnen ist?
Ich bin Schreiner und baue in unserem Haus eine Dachwohnung ein. Brandschutzplan und Brandschutznachweis habe ich von einem Experten erstellen lassen. Die Baubewilligung sieht eine Qualitätssicherung QSS 1 gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie «Qualitätssicherung im Brandschutz» vor – darf ich diese Aufgabe selbst ausüben?
Bei Gebäuden, die unter QSS 1 fallen, sind die Anforderungen an den Brandschutz gering (vgl. Brandschutzrichtlinie 11-15 Qualitätssicherung im Brandschutz Ziffer 5.1 ff).
Dürfen wir einen ehemaligen Öltankraum als zusätzlichen Kellerraum mit vier Abteilen nutzen?
Dürfen in einem Treppenhaus raumhohe Staketen aus Eschen- oder Eichenholz (40 mm x 120 mm mit einem Abstand von 120 mm) angebracht werden?
Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton St. Gallen
Gemäss Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» müssen Wand- und Deckenbekleidungen grundsätzlich in RF1, also nicht brennbar, ausgeführt sein.