Objekt: Mehrfamilienhaus, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
In Veloeinstellräumen von Mehrfamilienhäusern, die als Einstellräume für Fahrzeuge konzipiert sind (d.h. nicht in Schleusen, Fluchtwegen usw.), dürfen Motorräder gelagert werden. Dabei muss der Veloraum mit der Einstellhalle einen Brandabschnitt gegen angrenzende Nutzungen bilden.