Bei dem Treppenhaus handelt es sich um einen vertikalen Fluchtweg. Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden sein und dürfen keinen anderen Zwecken dienen (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege, Ziff. 2.2).
Dürfen im grosszügigen Treppenhaus einer Gewerbeliegenschaft zwei bis drei Sessel für Besuch stehen?
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB