Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: öffentliches Parking
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Vorgaben zu diesem Thema. Die Anforderungen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Türen, die in Fluchtrichtung öffnen, sind nur bei Räumen gefordert, in denen sich mehr als zwanzig Personen aufhalten können. Dies ist bei einem Technikraum in einem Einfamilienhaus nicht der Fall.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
In der Broschüre «Brandsicherheit in Einstellräumen und Parkings» der GVB sind die wichtigsten Massnahmen zur Brandverhütung zusammengefasst. Diese kann ausgedruckt und Mietenden abgegeben werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus mit Einstellraum, Kanton Tessin
Grundsätzlich führt ein Fluchtweg immer vom Nutzraum in einen sicheren Bereich, und nicht umgekehrt. Ein sicherer Bereich ist beispielsweise ein vertikaler Fluchtweg (das Treppenhaus) oder das Freie.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Landwirtschaftsbetrieb, bis 11 m, Kanton Bern
Heubelüftungen werden in den aktuellen Brandschutzvorschriften nicht speziell geregelt. Sie sind sinngemäss wie Lüftungsanlagen zu behandeln (vgl. Brandschutzrichtlinie 25-15 Lufttechnische Anlagen Ziff. 3.7 Anforderungen Lüftungsleitungen).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Diese Beurteilung muss durch die lokal zuständige Brandschutzbehörde vorgenommen werden.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Garage, max 2 Stockwerke, Kanton Bern
Aufgrund Ihrer Beschreibung können wir die Frage nicht abschliessend beantworten und bitten Sie, sich an die zuständige Brandschutzbehörde ihrer Gemeinde zu wenden.
Folgende Anhaltspunkte können wir Ihnen geben:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro, 11 bis 30 m hoch, Kanton Wallis
Generell gilt bei Türen eine Durchgangshöhe von 2,0 m, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte» Ziffer 2.4.5 Absatz 5. Die minimale Durchgangsbreite bei einer Belegung mit weniger als 20 Personen beträgt 80 cm (Brandschutzrichtlinie 16-15, Ziffer. 3.3.3).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Aargau
Grundsätzlich scheint Ihr Vorhaben machbar. Wir empfehlen jedoch, für eine objektbezogene und verhältnismässige Umsetzung eine Brandschutzfachperson beizuziehen.
Folgende Anforderungen dürften für Ihr Vorhaben relevant sein:
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Bei Sicherheitszeichen gibt es keine Gestaltungsfreiheit. Die zu verwendenden Piktogramme für Fluchtwege sowie Feuerlöscher sind in der Norm SN EN ISO 7010 geregelt.