Objekt: Einfamilienhaus, Kanton Bern
Türen, die in Fluchtrichtung öffnen, sind nur bei Räumen gefordert, in denen sich mehr als zwanzig Personen aufhalten können. Dies ist bei einem Technikraum in einem Einfamilienhaus nicht der Fall.
Ob die Türe Anforderungen an den Feuerwiderstand erfüllen muss, hängt davon ab, ob Ihre Wärmepumpe mit einem brennbaren Kältemittel betrieben wird. Bei einem nichtbrennbaren Kältemittel gibt es keine Anforderungen. Ausserdem sprechen Sie «Pooltechnik» an. Je nachdem, welche Art von Chemikalien in dem Raum gelagert werden, könnte ein eigener Brandabschnitt erforderlich sein.
Wir empfehlen Ihnen, sich an den Feueraufseher Ihrer Gemeinde zu wenden. Dies ist im Kanton Bern die zuständige Stelle für objektspezifische Fragen bei Wohnhäusern.