Ich habe eine alte Zimmerei und möchte diese als Lagerhalle für Oldtimer umnutzen. Kleine Instandhaltungsarbeiten sollen dort möglich sein, grössere Reparaturen oder Ölwechsel aber nicht. Ist eine solche Umnutzung möglich? Was muss ich dabei beachten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbebettrieb/Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern

Grundsätzlich steht der Umnutzung aus Sicht des Brandschutzes nichts im Wege.

Wir planen einen Werkraum, der nur von der Autoeinstellhalle zugänglich ist. Die Vorschriften verlangen einen Notausgang ins Treppenhaus oder zum Hauseingang. Wäre es möglich, den Fluchtweg über einen üblichen Lichtschacht zu führen, damit er wenig Platz beansprucht?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zug

Eine abschliessende und objektbezogene Beurteilung der Situation kann nur die lokal zuständige Brandschutzbehörde vornehmen.

Müssen wir es der Gebäudeversicherung melden, wenn wir wegen Umbau oder technischen Arbeiten einzelne Melder unserer Brandmeldeanlage oder Handtaster ausschalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Gewerbe und Industrie; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Aargau

Gemäss Brandschutzrichtlinie 20-15 «Bandmeldeanlagen», Ziffer 3.10, Absatz 4, müssen voraussehbare Betriebsunterbrüche der Brandschutzbehörde gemeldet werden, wenn Sie länger als 24 Stunden dauern.

Wir empfehlen Ihnen, mit der zuständigen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Allenfalls können Sie eine objektspezifische Lösung finden.

Wir haben in unserem Alterszentrum eine Brandmeldeanlage. Der Hersteller verlangt nun bei uns einen integralen Brandfallsteuerungstest. Ist dies wirklich notwendig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern

Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten.