Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Thurgau
Es kommt darauf an, wann Ihr Gebäude gebaut wurde. Gemäss den seit 2015 schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften sind bei Neubauten Feuerlöscher in Wohngebäuden nicht zwingend, sondern nur empfohlen. Die kantonalen Brandschutzbehörden können diese Bestimmung verschärfen. Darum ist es möglich, dass es im Kanton Thurgau spezifische Vorschriften gibt. Wurde Ihr Gebäude vor 2015 gebaut, und Handfeuerlöscher gefordert, müssen diese weiterhin vorhanden sein. Wir empfehlen Ihnen, mit der lokal zuständigen Brandschutzbehörde zu klären, was für Ihr Gebäude gilt.