Nutzung: Alterszentrum; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Bern
Eigentümer und Nutzer sind verantwortlich, dass organisatorisch und personell sämtliche Massnahmen getroffen werden, um die Brandsicherheit zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Gewährleistung der Brandfallsteuerungen.
Somit sind integrale Test zwingend und müssen dokumentiert werden, liegen jedoch in der Eigenverantwortung der Eigentümer und Nutzer. Gemäss der Brandschutzerläuterung 108-15 «Gewährleistung der Betriebsbereitschaft von Brandfallsteuerungen» fallen Altersheime (Beherbergungsbetriebe Typ [a]) in die Risikogruppe 2. Damit müssen Brandfallsteuerungen alle vier Jahre einem integralen Test unterzogen werden.