Nutzung: Gewerbebetrieb/Einstellräume; Gebäudehöhe: max. 2 Stockwerke; Kanton Bern
Grundsätzlich steht der Umnutzung aus Sicht des Brandschutzes nichts im Wege. Welche Massnahmen aber getroffen werden müssen, ist objektspezifisch. Wir empfehlen Ihnen, sich an eine Fachperson aus dem Bereich Brandschutz (z. B. ein Brandschutzplanungsunternehmen) zu wenden. Diese kann Ihnen Auskunft zum Thema geben und gegebenenfalls eine Brandschutzaufnahme des Gebäudes machen. Danach erstellt sie ein Brandschutzkonzept. Darauf basierend wird mit baulichen und/oder betrieblichen Massnahmen der Brandschutz auf den neusten Stand und an die spezifischen Anforderungen angepasst.