Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Neuenburg
Je nachdem, ob es sich um die Treppenkonstruktion oder um den Bodenbelag handelt, gelten unterschiedliche Anforderungen und Klassifizierungen. Zudem wird aus Ihrer Frage nicht deutlich, ob es sich um eine Treppe innerhalb einer Wohnung oder um ein Treppenhaus (= vertikaler Fluchtweg) handelt und ob es um ein bestehendes Gebäude oder ein geplantes geht.
Handelt es sich in Ihrem Fall um eine bestehende Holztreppe in einem vertikalen Fluchtweg, und gemäss Ihrer Angabe ein Gebäude mittlerer Höhe, muss die Anforderung an den Bodenbelag mit der zuständigen Brandschutzbehörde geklärt werden, denn diese Konstellation ist in den Brandschutzvorschriften nicht vorgesehen.