Objekt: öffentliches Parking
Die Brandschutzvorschriften enthalten keine Vorgaben zu diesem Thema. Die Anforderungen sind in der Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert.
Wenn die Fluchtwege nach den Regeln der Technik erstellt sind, ist eine Evakuation für Personen mit Beeinträchtigungen möglich. Dass eine rollstuhlgängige Rampe für den Brandfall vorgesehen werden müsste, ist uns nicht bekannt. Der Zugang zu einem vertikalen Fluchtweg muss jedoch gewährleistet sein. Dieser gilt als sicherer Ort bei einer Evakuation.
Aufzüge dürfen im Brandfall nicht betrieben werden. Ausnahmen sind Feuerwehraufzüge in Hochhäusern. Diese werden jedoch nur von instruierten Feuerwehrleuten genutzt und bedient.
Um die Anforderungen an hindernisfreies Bauen zu klären, wenden Sie sich am besten an die von ihrem Kanton bestimmte und beauftragte Fachstelle für behindertengerechtes Bauen.