Objekt: Einstellraum, max. 2 Stockwerke, Kanton Thurgau
Es kommt darauf an, zu welchem Zweck der Einstellraum genutzt wird. Wenn ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf dem Teppich abgestellt wird, widerspricht das der allgemeinen Sorgfaltspflicht zur Brandverhütung. Bei einem Elektrofahrzeug wäre dies weniger problematisch. Wird der Raum hingegen zu anderen Zwecken genutzt, z. B. als Hobbyraum, spricht theoretisch nichts gegen den Teppich.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob der Teppich mit dem vorgesehenen Zweck des Raums vereinbar ist.