Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Bern
Die Brandverhaltensgruppe müsste beim Hersteller nachgefragt werden. Ist das Produkt nicht bekannt, kann die Brandverhaltensgruppe nicht festgestellt werden. Ob der bestehende Teppich im Zuge der Ertüchtigung zu ersetzen ist, muss die örtlich zuständige Brandschutzbehörde bestimmen.