In unserem Mehrfamilienhaus lässt sich die Türe zwischen Treppenhaus/Kellerräumen und Einstellhalle nur mit dem Schlüssel öffnen. Von der Einstellhalle her kann sie ohne Schlüssel geöffnet werden. Steht nun das Garagentor offen, was oft der Fall ist, können also auch Unbefugte ins Gebäude gelangen. Wie sind die Brandschutz-Vorschriften diesbezüglich?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Einstellraum, Kanton Tessin

Grundsätzlich führt ein Fluchtweg immer vom Nutzraum in einen sicheren Bereich, und nicht umgekehrt. Ein sicherer Bereich ist beispielsweise ein vertikaler Fluchtweg (das Treppenhaus) oder das Freie.

Ist in der Tiefgarage und im Treppenhaus rauchen erlaubt oder gilt ein Rauchverbot?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: 11 m bis 30 m hoch; Kanton Zürich

Die Brandschutzvorschriften schreiben vor, dass

  • warme Asche und Rauchzeugabfälle in nicht brennbaren und geschlossenen Behältern auf nichtbrennbarer Unterlage aufbewahrt werden müssen,
  • dass das Rauchen in Räumen untersagt ist, in denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht und
  • dass Rauchverbote optisch sichtbar gemacht werden müssen (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz Ziffer 3.2 und 3.3)

Darf ich die Gasflasche (zum Kochen) in meinem geparkten VW-Bus lassen? Die Gasanlage ist abgenommen und mit einem Prüfkleber versehen.

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich

Bei einer bestimmungsgemässen Verwendung des Fahrzeugs steht aus Sicht der Brandschutzvorschriften dem Abstellen des Fahrzeugs in einer Tiefgarage grundsätzlich nichts entgegen.