Unsere Fahrradräume liegen innerhalb eines Wohnhauses und verfügen über keine speziellen Brandschutzmassnahmen (kein Feuerlöscher, kein Ablauf, keine Brandschutztüren). Dürfen Rasenmäher, Benzin und Mofas oder Roller in diesen Räumen deponiert werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Ob eine solche Lagerung in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist, lässt sich anhand der Angaben nicht definitiv sagen.

Wir haben in unserer Einstellhalle mit 48 Plätzen einen Raum, der mit einem Gitter abgeschlossen ist. Der Hauswart lagert darin Rasenmäher, Hochdruckgerät, Bodenwischgerät, Besen, Pneus und diverses Kleinwerkzeug. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aus Sicht des Brandschutzes macht es keinen Unterschied, ob Material und Geräte auf einem Parkplatz oder in einem vergitterten Raum deponiert sind.

In unserer Überbauung wurde anstelle eines geplanten Notausstiegs aus der Tiefgarage (separate Treppe) der Notausgang durch unser Haus gelegt. Dies hat zur Folge, dass jedermann aus der Tiefgarage ohne Schlüssel jederzeit in unser Haus gelangt. Gibt es dazu eine Lösung, dass dieser Fluchtweg durch unser Haus nur im Notfall für jedermann offen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lösung ist eine elektrische Absicherung der Aussentüre nach SN EN 13637.