Werden ab und zu Kontrollen durchgeführt, ob in einer Einstellhalle unrechtmässig Gegenstände gelagert oder vor dem Fahrzeug abgestellt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, Hochhaus, Kanton Bern

Einstellhallen unterliegen grundsätzlich der Eigenverantwortung. Im Kanton Bern gibt es dafür keine gesetzlich vorgeschriebenen periodischen Kontrollen.

Eigentümer und Nutzerschaft sind in der Unterhalts- und Sorgfaltspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Brandsicherheit gewährleistet ist (siehe dazu Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziff. 3.1).

Was Sie in einer Einstellhalle lagern dürfen, finden Sie im Beitrag «Dürfen in Einstellhallen für Motorfahrzeuge auch brennbare Gegenstände und brennbares Material (Holz, Papier, Karton, Chemikalien, Benzin etc.) gelagert werden?»

Diese Angaben und weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre «Brandsicherheit in Einstellhallen» der Gebäudeversicherung Bern.

 

 

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