Objekt: Wohnhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Ob eine solche Lagerung in Ihrem konkreten Fall erlaubt ist, lässt sich anhand der Angaben nicht definitiv sagen.
In Einfamilienhäusern werden keine Anforderungen an die Brandabschnittsbildung für Räume zum Einstellen von Motorfahrzeugen gestellt. Demzufolge dürfen Rasenmäher, Mofas oder Roller ohne Brandschutzanforderungen im EFH abgestellt werden.
Für Einstellräume in einem Mehrfamilienhaus gilt aber generell:
- Die Lagerung von Treibstoff bis 25 Liter ist in Einstellräumen bis 600 m2 erlaubt (siehe Brandschutzrichtlinie 26-15 «Gefährliche Stoffe» Ziffer 5.2.2). In Parkings (ab 600 m2) oder in Treppenhäusern ist dies hingegen verboten.
- Wenn der Einstellraum als eigenständiger Brandabschnitt feuerwiderstandsfähig von anderen Nutzräumen und von Treppenhäusern abgetrennt ist, dürfen Mofas, Roller und Rasenmäher abgestellt werden.