Nutzung: Wohnen: Mehrfamilienhaus; Gebäudehöhe: bis 11 m hoch; Kanton Zürich
Es kommt auf die Grösse der Tiefgarage an. In Einstellräumen bis 600 m2 darf aus Brandschutzsicht eine gewisse Menge an Material gelagert werden. Handelt es sich um ein Parking (> 600 m2), darf die Tiefgarage nicht als Lager benutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Brandsicherheit in Einstellräumen und Parkings.
Zu beachten ist natürlich auch immer die Hausordnung – in einigen Häusern ist das Lagern seitens Vermieter untersagt.