Wir bauen ein Büro in eine Wohnung um. Die Anforderungen an die Treppenuntersicht ist EI 30. Die Holztreppe wurde beim letzten Umbau vor 15 Jahren mit einem Aufbau (35 mm) aus 2 Gipsplatten und Verputz ergänzt. Erreicht diese Konstruktion EI 30?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.

Gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15, Artikel 2.4.6 al. e dürfen in Büro-, Gewerbe- und Industriebauten unabhängig der Personenbelegung Ausgänge mit einer Breite von 90 cm vorgesehen werden. Heisst das, dass bei einem über Treppen erschlossenen Restaurant mit einer Personenbelegung von 270 Personen drei Ausgänge von je 90 cm zulässig sind?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Büro-, Gewerbe- und Industriebauten

Nein, diese Interpretation ist so nicht zulässig. Der erwähnte Artikel bezieht sich auf eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in grossflächigen Büro-/Gewerbebetrieben.

Ab wann ist ein Gang ein horizontaler Fluchtweg?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Bürogebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Ein Gang muss nicht zwingend die Anforderungen an einen horizontalen Fluchtweg erfüllen – auch nicht, wenn Personen im Ereignisfall darüber flüchten. Massgebend ist, wo der Gang liegt. Wenn er innerhalb der Nutzungseinheit liegt, wird er dieser zugeordnet und kann ohne Anforderung an einen horizontalen Fluchtweg ausgebildet werden. Es gelten dieselben Anforderungen an den Gang wie an die Nutzungseinheit.

Mein Büro liegt im 1. UG mit vergitterten Fenstern, die über den Boden ragen. Im Brandfall kann ich die Fenster nicht als Fluchtweg nutzen. Welche Brandschutzanforderungen gelten in dieser Situation?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Wenn der Fluchtweg vom Büro bis ins Treppenhaus 35 m nicht übersteigt, reicht ein Ausgang ins Treppenhaus grundsätzlich aus (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege» Kap. 2.4).