Objekt: Büro-, Gewerbe- und Industriebauten
Nein, diese Interpretation ist so nicht zulässig. Der erwähnte Artikel bezieht sich auf eine grosse Anzahl Arbeitsplätze in grossflächigen Büro-/Gewerbebetrieben.
Für Versammlungsräume und öffentliche Nutzungen wie Restaurants müssen die Anforderungen gemäss Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.4.6 a–e erfüllt werden. Das heisst, es sind mindestens 2 Ausgänge à 1,20 m Durchgangsbreite gefordert.
Wie Sie Anzahl und Breite der Ausgänge berechnen, finden Sie auf der Informationsplattform für Brandschutz «Heureka», z.B. unter der Nutzung «Restaurant, Gastgewerbe» im Thema «Fluchtwege» unter «Breite von Fluchtwegen und Ausgängen».