Wir haben in unserer Einstellhalle mit 48 Plätzen einen Raum, der mit einem Gitter abgeschlossen ist. Der Hauswart lagert darin Rasenmäher, Hochdruckgerät, Bodenwischgerät, Besen, Pneus und diverses Kleinwerkzeug. Ist das zulässig?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einstellraum, 11 bis 30 m hoch, Kanton Bern

Aus Sicht des Brandschutzes macht es keinen Unterschied, ob Material und Geräte auf einem Parkplatz oder in einem vergitterten Raum deponiert sind.

In unserer Überbauung wurde anstelle eines geplanten Notausstiegs aus der Tiefgarage (separate Treppe) der Notausgang durch unser Haus gelegt. Dies hat zur Folge, dass jedermann aus der Tiefgarage ohne Schlüssel jederzeit in unser Haus gelangt. Gibt es dazu eine Lösung, dass dieser Fluchtweg durch unser Haus nur im Notfall für jedermann offen ist?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Lösung ist eine elektrische Absicherung der Aussentüre nach SN EN 13637.

Türen in Fluchtwegen richtig auslegen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Im Notfall müssen Personen schnell aus einem Gebäude flüchten können. Dabei spielen Türen in Fluchtwegen eine wichtige Rolle. Sie müssen sich jederzeit einfach und schnell ohne Schlüssel oder andere Hilfsmittel öffnen lassen.

In unserem Haus gibt es 6 Eigentumswohnungen. Die Nachbarn im 2. Stock belegen mit einem Schuhschrank und Dekoration fast ein Drittel der Fläche des Treppenhauses und man hat schon mit zwei normalen Einkaufstaschen Mühe durchzukommen. Kann man aus feuerpolizeilichen Gründen auf ein freies Treppenhaus bestehen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist ein Fluchtweg. Fluchtwege müssen immer frei und sicher benützbar sein.

Brandmauern und ihr Feuerwiderstand

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Brandmauern sind nicht zu verwechseln mit brandabschnittsbildenden Wänden oder Decken. Diese sorgen lediglich dafür, dass ein Brand nicht in benachbarte Brandabschnitte übergreift. Die Anforderungen an eine Brandmauer sind höher: Sie muss auch dann stehen bleiben, wenn das Gebäude auf einer Seite der Mauer einbricht.

Sind Löschposten Vorschrift?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus 2 Familien, bis 11 m hoch, Kanton Bern

In Wohnbauten sind keine Feuerlöscher oder Wasserlöschposten vorgeschrieben. Die Brandschutzvorschriften BSV 2015 beschränken sich auf eine Empfehlung.

Ich möchte eine Brandschutzmauer zwischen einem dreistöckigen Wohnhaus und der angebauten Scheune mit Werkstatt und Garage errichten. In der Scheune sollen später Wohnungen gebaut werden. Was ist zu beachten betreffend Ziegelsteindicke oder speziellen Steinen? Beraten Sie auch vor Ort?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnhaus mit Scheune, Werkstatt, Garage und Schafstall, bis 11 m hoch, Kanton Bern

Wenn die Gebäude ausschliesslich als Wohnungen genutzt werden, ist keine Brandmauer notwendig. Jede Wohnung muss jedoch als separater Brandabschnitt mit 30 Minuten Feuerwiderstand ausgebildet sein.