Objekt: Eigentumswohnungen, 11 m bis 30 m hoch, Kanton Bern
Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses ist ein Fluchtweg. Fluchtwege müssen immer frei und sicher benützbar sein. Dieser Grundsatz ist sowohl in der Brandschutznorm (Art. 37) als auch in den Brandschutzrichtlinien zu Flucht- und Rettungswegen Ziffer 2.2 festgehalten. Aus diesem Grund dürfen Sie nicht nur, Sie müssen sogar auf ein freies Treppenhaus bestehen.
Weitere Informationen dazu, was in Treppenhäusern von Wohnbauten erlaubt ist, finden Sie auf der Website der Gebäudeversicherung Bern.