In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Ihre Tiefgarage ist kleiner als 600 m2 und gilt damit nicht als Parking. Wenn die Kellerräume und der Einstellraum in der gleichen Nutzung zusammengefasst sind

Bei Fluchttüren können Einhandtürwächter, Fluchtwegterminals, Pushbars oder Antipanikschlösser eingesetzt werden. Gibt es Vorgaben, wo diese Elemente eingesetzt werden dürfen? Wann darf in einer Fluchtwegtüre ein Drehknopfzylinder montiert werden? Wo sind diese Vorgaben definiert?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Bei Türen in Fluchtwegen sind je nach Fall Notausgangsverschlüsse oder Paniktürverschlüsse gefordert.

An einen Einstellraum (< 600 m2) im 1. UG grenzt ein Fenster an ein Wohnhaus. Müssen Fenster und Rahmen E30 oder höher zertifiziert sein oder reicht es aus, wenn die Fensterverglasung E30 ist? Darf das Fenster normal mit einem Fenstergriff geöffnet werden oder nur zu Reinigungszwecken?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Unter der Verglasung wird die ganze Fensterkonstruktion verstanden, also das Glas inklusive des zugehörigen Rahmens.

Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?

Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern