Neu auf «Heureka»: Brandschutz im Holzbau
In einer Tiefgarage (< 600 m2) im 1. UG hat es zwei Räume ohne Fenster und ohne Abluftanlage, die als Keller genutzt werden. Der Ausgang geht von den Räumen durch die Garage durch das Garagentor mit einer eingebauten Türe ins Freie. Welche Anforderungen müssen die Abschlusstüren erfüllen? Dürfen Lüftungsgitter in die Türe eingebaut werden?
Bei Fluchttüren können Einhandtürwächter, Fluchtwegterminals, Pushbars oder Antipanikschlösser eingesetzt werden. Gibt es Vorgaben, wo diese Elemente eingesetzt werden dürfen? Wann darf in einer Fluchtwegtüre ein Drehknopfzylinder montiert werden? Wo sind diese Vorgaben definiert?
Müssen offene Leitungen verkleidet werden?
Bei einer Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss (das Gebäude ist insgesamt über 11m hoch) wurde eine neue Aussendämmung angebracht. Muss diese, resp. die Brandschutzriegel, zwingend von einem Experten (Brandschutzverantwortlichen der Gemeinde) abgenommen werden?
An einen Einstellraum (< 600 m2) im 1. UG grenzt ein Fenster an ein Wohnhaus. Müssen Fenster und Rahmen E30 oder höher zertifiziert sein oder reicht es aus, wenn die Fensterverglasung E30 ist? Darf das Fenster normal mit einem Fenstergriff geöffnet werden oder nur zu Reinigungszwecken?
Wann ist eine Brandmeldeanlage gefordert?
Muss eine Markise über einem glasüberdachten, offenen Aussensitzplatz bei einem Einfamilienhaus brandschutztechnische Kriterien erfüllen?
Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?
Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?
Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern