Muss eine Markise über einem glasüberdachten, offenen Aussensitzplatz bei einem Einfamilienhaus brandschutztechnische Kriterien erfüllen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Aus Sicht des Brandschutzes gilt eine Markise in einem Einfamilienhaus nicht als Baustoff, sondern als Dekoration. Über dem Glas muss sie keine brandschutztechnischen Kriterien erfüllen, sondern kann ohne Anforderungen eingesetzt werden.

Würde die Markise im Raum montiert, so gilt die Brandschutzlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 4.4.2. Diese beschreibt die Anforderungen an Dekorationen in Räumen mit Publikumsverkehr.

 

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