Neu auf Heureka: Lagerung gefährlicher Stoffe in Schulen
In Schulen brauchen die Lehrpersonen für den Unterricht oft chemische Substanzen oder leichtbrennbare Flüssigkeiten wie Brennsprit oder Aceton. Neu finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz Heureka, wie diese Stoffe sicher gelagert werden.
Die Eingangstür unseres Mehrfamilienhauses ist eine Sicherheitstür und erfüllt die neuesten Vorschriften. Im Hausinnern müssen wir eine Wohnungstür ersetzen. Muss diese eine Brandschutztür sein?
Neu auf Heureka: nutzungsspezifische Informationen zu Tragwerken und Brandabschnitten
Die Brandschutzexperten der GVB ergänzen die Infoplattform Brandschutz Heureka laufend mit neuen Inhalten.
Ab sofort können Sie bei allen Nutzungen und Gebäudegrössen nachschlagen, welche Bereiche in Brandabschnitte abzutrennen sind und welcher Feuerwiderstand für Tragwerke und Bauteile gefordert ist.
Revision der BSR – Flucht- und Rettungswege
Per 1. November 2015 hat das Interkantonale Organ technische Handelshemmnisse IOTH Änderungen in der Brandschutzrichtlinie 16-15 Flucht- und Rettungswege beschlossen. Grund ist die Harmonisierung der Brandschutzvorschriften mit den Arbeitnehmerschutzbestimmungen des Bundes (ArG Verordnung 4).
Nutzung, Nutzungseinheit und Brandabschnitt
In einer Wohnreihe mit vier aneinandergebauten Mehrfamilienhäusern à ca. zehn Wohnungen befindet sich im 2.UG über die ganze Länge eine Autoeinstellhalle. Die Bauherrschaft möchte wegen Einbruchsgefahr den Zugang durch die Einstellhalle abschliessen. Ist dies zulässig oder muss jedes Haus als Fluchtwegtüre funktionieren?
Neues auf Heureka – bleiben Sie auf dem Laufenden
Die Infoplattform für Brandschutz Heureka wartet immer wieder mit neuen Inhalten auf. Die Brandschutzexperten der GVB ergänzen und präzisieren die Informationen laufend.
In einer Demenzabteilung im 1.OG ist die Fluchttreppe mit einem Türchen gesichert, damit die Bewohner nicht die Treppe herunterfallen können. Die Praxis hat gezeigt, dass das Türchen zusätzlich gesichert sein muss (Neugierde der Bewohner) – gleichzeitig soll der Fluchtweg jederzeit zugänglich sein. Wie löst man ein solches Problem?
Im Grundsatz gilt, dass Fluchtwege jederzeit begehbar sein müssen; Notausgänge müssen mit einem Handgriff geöffnet werden können (z.B. Notausgangsverschluss gemäss SN EN 179 und DIN EN 13637).