Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg und damit ein eigener Brandabschnitt. Jede Wohnungstür, die ins Treppenhaus führt, muss deshalb eine Brandschutztür sein. Sie müssen die Wohnungstür also mit einer Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse EI 30 ersetzen. Diese muss nicht zwingend in Fluchtrichtung öffnen.
Feuerwiderstand EI 30 bedeutet, dass die Tür im Brandfall während 30 Minuten verhindert, dass das Feuer auf benachbarte Räume übergreift und die Hitze während 30 Minuten von umgebenden Bereichen fernhält.
Türen innerhalb der Wohnung müssen übrigens keine Brandschutzanforderungen erfüllen.