Das Treppenhaus ist ein vertikaler Fluchtweg und damit ein eigener Brandabschnitt. Jede Wohnungstür, die ins Treppenhaus führt, muss deshalb eine Brandschutztür sein. Sie müssen die Wohnungstür also mit einer Brandschutztür der Feuerwiderstandsklasse EI 30 ersetzen. Diese muss nicht zwingend in Fluchtrichtung öffnen.
Feuerwiderstand EI 30 bedeutet, dass die Tür im Brandfall während 30 Minuten verhindert, dass das Feuer auf benachbarte Räume übergreift und die Hitze während 30 Minuten von umgebenden Bereichen fernhält.
Türen innerhalb der Wohnung müssen übrigens keine Brandschutzanforderungen erfüllen.
Hallo, wir wohnen in einem 3 Familienhaus. Unser neuer Vermieter hat alles aus Brandschutzgründen aus den Fluren entfernen lassen, was auch in Ordnung ist. Meine Frage ist jetzt : Wir haben ein Treppengeländer aus Holz und auch unsere Wohnungstüren sind von 1973 und aus Holz. Muss er diese nicht auch den allgemeinen Bestimmungen nach ersetzen?
Gemäss den aktuell gültigen Vorschriften müssen die Eingangstüren zu den Wohnungen in Mehrfamilienhäusern als Brandschutztüren mit Feuerwiderstand EI 30 ausgebildet sein. Gebäude im Bestand müssen jedoch nur bei Umbauten, Sanierungen oder Umnutzungen an die aktuellen Vorschriften angepasst werden. In diesen Fällen prüft die Behörde, ob die Türen über einen ausreichenden Feuerwiderstand verfügen (z.B. altrechtliche Türen «T30» ohne Prüfnachweis). Die Brennbarkeit ist dabei jedoch kein relevantes Kriterium, Brandschutztüren dürfen auch aus Holz bestehen.
Im Treppenhaus (vertikaler Fluchtweg) sind brennbare Baustoffe wie Holz in geringen Mengen erlaubt. Das Treppengeländer könnte damit auch gemäss den aktuellen Vorschriften zulässig sein. Auch dies würde die Behörde bei einem Umbau oder einer Sanierung prüfen.
Guten Tag
Gelten diese Anforderungen auch für Türen im Bestand (ohne geplanten Ersatz) oder drängt sich da ein zwingender Ersatz auf, wenn die Wohnungstüren nicht der Feuerwiderstandsklasse EI 30 entsprechen?
Schlussendlich gilt ja auch da das Treppenhaus als Fluchtweg und würde demnach ein separater Brandabschnitt darstellen.
Wenn kein Ersatz geplant ist und auch keine baulichen Massnahmen am Gebäude vorgenommen werden, sind Sie nicht verpflichtet, die Türen an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Die Voraussetzung ist, dass sich die Türen im bewilligten Zustand befinden – das heisst, in dem Zustand, den sie zum Zeitpunkt der Bauabnahme hatten.
Bitte beachten Sie:
Wir geben Auskunft über die Bestimmungen im Kanton Bern. Je nachdem, in welchem Kanton sich Ihr Gebäude befindet, sind allenfalls zusätzliche kantonsspezifische Anforderungen zu beachten.
Guten Tag
Darf ich in einem Mehrfamilienhaus (Eigentum) in meiner Wohnungs-Eingangstüre eine Katzenklappe einbauen, oder verstösst das gegen die Brandschutzauflagen für Wohnungstüren?
Bei den Wohnungseingangstüren in Mehrfamilienhäusern handelt es sich um brandabschnittbildende Bauteile. Diese dürfen nicht durch eine Öffnung beeinträchtigt werden.