Darf ein benzinbetriebener Rasenmäher in einer Garage abgestellt und gelagert werden? Zudem fehlt in der Garage das Notausgangsschild. Muss die Verwaltung dieses ersetzen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

In Einstellhallen dürfen sowohl diesel- als auch benzin- und gasbetriebene Fahrzeuge abgestellt werden. Somit sind auch Rasenmäher zulässig.

Die Lagerung von Treibstoff oder anderen brennbaren und leicht brennbaren Flüssigkeiten in Kanistern oder anderen Behältern ist in Einstellhallen jedoch nicht erlaubt.

Die Fluchtwege in Parkhäusern und Einstellhallen sind mit Rettungszeichen zu kennzeichnen. Fehlt ein solches Schild, muss der Eigentümer umgehend dafür sorgen, dass es ersetzt wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Infoplattform Brandschutz «Heureka» in der Nutzung «Einstellräume und Parkings» und im Fachthema «Flucht- und Rettungswege».

 

8 Gedanken zu “Darf ein benzinbetriebener Rasenmäher in einer Garage abgestellt und gelagert werden? Zudem fehlt in der Garage das Notausgangsschild. Muss die Verwaltung dieses ersetzen?”

  1. Dar in einem Velokeller ein Motorrasenmäher abgestellt werden? Beim Rasenmäher ist auch noch ein Kanister abgestellt. Das ist doch mit Brandgefahr verbunden. Müsste der Mäher nicht in einer Garage abgestellt werden?

    1. Ob der Motorrasenmäher in Ihrem konkreten Fall im Velokeller abgestellt werden darf, lässt sich anhand Ihrer Angaben nicht definitiv sagen.
      Eine allgemeine Einschätzung einer vergleichbaren Situation finden Sie im Beitrag Unsere Fahrradräume liegen innerhalb eines Wohnhauses und verfügen über keine speziellen Brandschutzmassnahmen (kein Feuerlöscher, kein Ablauf, keine Brandschutztüren). Dürfen Rasenmäher, Benzin und Mofas oder Roller in diesen Räumen deponiert werden?

  2. Guten Tag

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhäuser mit Bastelräumen. Ein Bastelraum wurde fremdvermietet und es werden dort Rasenmäher und andere Zweitaktmaschinen für Gartenarbeiten aufbewahrt. In meinem Bastelraum gleich nebenan stinkt es wie bei einer Tankstelle. Ist das zulässig?

    1. Gegen das Einstellen von benzinbetriebenen Gartengeräten in einem dazu geeigneten Raum bzw. Brandabschnitt ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn die Geräte betriebsbereit sind, kann davon ausgegangen werden, dass der Einstellraum nicht explosionsgefährdet ist.
      Informationen zur Lagerung und zum Umgang mit leichtbrennbaren Flüssigkeiten wie Benzin finden Sie auf «Heureka» (www.heureka.ch), der Informationsplattform für Brandschutz, im Fachthema «Gefährliche Stoffe».
      Beim offenen Umgang mit Benzin muss zudem beachtet werden, dass sich am Boden Dämpfe ansammeln, die zu einer Explosion führen können. Um dies zu verhindern, muss der Raum ausreichend belüftet werden.
      Ein Hinweis zur Geruchsbelästigung: Informationen zum Nachbarrecht finden Sie auf Hausinfo (www.hausinfo-forum.ch). Dort können Sie Ihre Frage im Forum stellen. Bei rechtlichen Fragen steht sonst auch der Mieterverband (www.mieterverband.ch) zur Verfügung.

  3. Hallo , wir wohnen in einem mehrfamilienhaus mit einer gemeinsamen tiefgarage . Auf einem parkplatz stehen nur leere kartons , da die vermieterin kein auto besitzt . Darf man das überhaupt ?

    1. Falls die Tiefgarage 600 m2 oder grösser ist, ist gemäss den Brandschutzvorschriften 2015 (Brandschutznorm Art. 13 Abs. 2d) die offene Lagerung von Kartonschachteln nicht zulässig. Neben dem Abstellen von Motorfahrzeugen ist die Lagerung von folgenden Gegenständen erlaubt: Sportgeräte, ein Satz Pneus, Schrank mit 0,5 bzw. 1,0 m3 Inhalt (vgl. Brandschutzrichtlinie 12-15 Brandverhütung und org. Brandschutz, Ziffer 3.4.3, Abs. 2).
      Falls die Tiefgarage kleiner als 600 m2 ist, ist die Lagerung von Karton und weiteren brennbaren Materialien erlaubt, es sind aber die allgemeinen Sorgfaltspflichten zu beachten. Die Brandschutzrichtlinie 12-15, Ziffer 3.2, Abs. 3 weist darauf hin, dass in Orten mit der Lagerung von leichtbrennbaren Materialien besondere Vorsicht geboten ist; d.h. es darf zum Beispiel weder geraucht noch mit offenen Flammen umgegangen werden.

  4. grüezi.wir wohnen in einem mehrfamilienhaus mit einer gemeinschaftsgarage.da lagern einige mitmieter unrat,holz,karton,viele dinge die sie in der wohnung nicht mehr haben wollen wie auch stinkende abfallsäcke.trotz mehrmaligem gespräch suchen,da das innere unseres autos stinkt wie auf einer müllhalde,wegen des abfalls der nachbarn.vermieter schreibt zwar abmahnungen aber der abfall ist immer noch da.was können wir tun?

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