Welche Anforderungen gelten an Laubengänge und Aussentreppen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Die Situation: Die Wohnungen eines MFH-Neubauprojektes (Höhe < 11m) werden über Laubengänge und eine Aussentreppe erschlossen. Die Laubengänge und die Aussentreppe dienen als horizontale und vertikale Fluchtwege. Gelten für die Laubengänge und die Aussentreppe die gleichen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstands wie für Treppen und Korridore innerhalb eines Gebäudes?

Nutzung: Mehrfamilienhaus, bis 11 m, Kanton Bern

 

Voraussetzung für die nachfolgenden Erläuterungen ist, dass die Laubengänge den folgenden Kriterien entsprechen: 

  • Sie müssen mindestens zur Hälfte gegen das Freie ständig offen sein.
  • Die Öffnungen müssen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sein.
  • Lineare, tragende Bauteile dürfen dabei aus brennbaren Baustoffen erstellt werden.

Entscheidend ist, ob der Laubengang durch einen oder durch zwei vertikale Fluchtwege erschlossen ist:

  • ein vertikaler Fluchtweg: Lauffläche (Boden) und Anschluss an die Fassade mit 30 Minuten Feuerwiderstand; Aussenwandbekleidung RF1
  • zwei vertikale Fluchtwege: keine Anforderungen an den Feuerwiderstand und an die Aussenwandbekleidung

Die Anforderungen sind in der Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.4 definiert.

Die Anforderungen an die Treppe hängen davon ab, ob es sich um eine Aussentreppe handelt. Dies ist der Fall, wenn:

  • die Grundrissfläche der Treppe weniger als zur Hälfte von den Aussenwänden des Gebäudes umschlossen ist und
  • wenn der Fassadenanteil der Treppe, der ans Freie angrenzt, zur Hälfte ständig offen ist. Die Öffnungen müssen gleichmässig verteilt und unverschliessbar sein.

(siehe dazu Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.5.4)

Bei einer Aussentreppe gilt:

  • Aussenwandbekleidung RF 1, oder
  • Aussenwandkonstruktion mit Feuerwiderstand EI 30, oder
  • Aussentreppe im Abstand zur Fassade von mindestens 1,2 m

Ansonsten gelten die Anforderungen an horizontale oder vertikale Fluchtwege wie im Innern eines Gebäudes.