Ihr direkter Draht zur GVB im neuen Design

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Pro Woche besuchen rund 1000 Architekten und Planer, zum Teil auch Privatpersonen, das Forum Brandschutz. Mittlerweile sind über 150 Beiträge mit wertvollen Erklärungen und Tipps der Brandschutzexperten der GVB online und täglich gehen neue Fragen ein.

Schaltgerätekombinationen in Fluchtwegen

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Eine Schaltgerätekombination (SK) teilt die Energieeinspeisung eines Gebäudes in verschiedene Stromkreise. Sie umfasst die Schaltgeräte und alle Bauteile zum Steuern, Regeln oder Messen des Stroms. Wird eine SK in einem Fluchtweg installiert, gelten besondere Brandschutzanforderungen. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern haben die Bestimmungen für den Kanton Bern präzisiert.

Wir beherbergen in mehreren Gebäuden Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Pro Wohneinheit, Wohnung oder Gebäude sind es weniger als 20 Personen. In welche Kategorie der Beherbergungsbetriebe gehört unser Unternehmen?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Wohnungen, Werkstätten, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern

Insgesamt beherbergen Sie mehr als 20 Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.

In einem Kongresszentrum soll ein Parkettboden saniert werden. Für den Boden ist ein Baustoff der Kategorie RF2 gefordert. Darf der Parkettboden geölt werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: öffentliches Gebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb Kanton Bern

Oberflächenbehandlungen von Holz wie Lackieren, Ölen oder Wachsen haben normalerweise keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf das Brandverhalten des behandelten Materials.

In einem Neubau soll im Keller eine Holztrennwand mit Schiebetür eingebaut werden (Holz-Ständerbau mit Balken 100x100mm, beidseitig mit OSB Platten, 18mm E1, belegt). Muss das verwendete Material bzw. die Türe den Feuerwiderstand E30 einhalten?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Reihen-Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern

In Einfamilienhäusern und innerhalb von Reiheneinfamilienhäusern werden grundsätzlich keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt.

Bei einem Umbau wollen wir in einem Treppenhaus eine neue Treppe aus Stahl erstellen. Der Brandschutzfachmann verlangt, dass diese Treppe eine Verkleidung EI30 bekommt. Stahl ist jedoch bereits in der Brandverhaltensgruppe RF1. Muss wirklich zusätzlich eine Verkleidung angebracht werden?

Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB

Objekt: Einbau von Wohnungen anstelle von Saal und Hotelzimmern, Kanton Bern

Die Anforderung an Treppen- und Podestkonstruktionen ist in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» unter Ziff. 4.2 geregelt.