Für elektrische Geräte wie Tiefkühltruhen gibt es verschiedene Normen, die Brandschutzvorschriften enthalten jedoch keine Regelungen dazu.
Geregelt ist aber, was in Einstellhallen aufgestellt werden darf: Wir gehen davon aus, dass sich Ihre Frage auf Einstellhallen für Motorfahrzeuge über 600m2 (Parkings) bezieht. Diese dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden (siehe Brandschutzrichtlinie 12-15 «Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz», Ziffer 3.4.3).
Die Aufstellung von elektrischen Geräte wie Tiefkühltruhen ist ein anderer Zweck, das heisst in einem Parking dürfen gar keine Tiefkühltruhen aufgestellt werden.
In einem Einstellraum, der kleiner als 600m2 ist, sind weitere Nutzungen (z. B. Aufstellen von elektrischen Geräten wie Tiefkühltruhen) dagegen möglich.