Objekt: Reihen-Einfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In Einfamilienhäusern und innerhalb von Reiheneinfamilienhäusern werden grundsätzlich keine Anforderungen an den Feuerwiderstand von Bauteilen gestellt.
Ausnahmen sind Räume mit Holzheizungen und Brennstofflager. Die Kellerunterteilung darf also ohne Feuerwiderstand erstellt werden.
Für den Neubau haben Sie einen Bauentscheid mit einem Brandschutz-Fachbericht erhalten. Bitte überprüfen Sie zusätzlich die darin gestellten Anforderungen, diese sind verbindlich.