Objekt: öffentliches Gebäude, bis 11 m hoch, ausserhalb Kanton Bern
Oberflächenbehandlungen von Holz wie Lackieren, Ölen oder Wachsen haben normalerweise keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf das Brandverhalten des behandelten Materials.
Um sicherzustellen, dass dies in Ihrem Fall zutrifft, empfehlen wir Ihnen, beim Hersteller nachzufragen.
Ob der bestehende Parkettboden die Brandschutzanforderungen erfüllt, muss die zuständige Behörde abschliessend beurteilen.
Bitte beachten Sie, dass beim Umgang mit leicht entzündlichen oder zur Selbstentzündung neigenden Flüssigkeiten stets die erforderliche Sorgfalt gewahrt werden muss.