Objekt: Wohnungen, Werkstätten, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Insgesamt beherbergen Sie mehr als 20 Personen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Ihr Unternehmen wird daher als Beherbergungsbetrieb der Kategorie [a] eingestuft.
Dies gilt auch für die Gebäude, die mehrere Wohnungen oder Wohneinheiten mit je weniger als 20 Personen enthalten. Beurteilt wird das Gebäude als Ganzes, nicht einzelne Einheiten.
Einzelne Gebäude, in denen Sie weniger als 20 Personen dauernd oder vorübergehend beherbergen, können als Wohnnutzung eingestuft werden. Das bedeutet aber nicht, dass keine Brandschutzmassnahmen nötig sind. So ist zum Beispiel eine Brandabschnittsbildung von Wohnungen oder Wohneinheiten gefordert. Da es sich um eine spezielle Nutzung handelt, können zudem weitere Massnahmen nötig sein. Dies muss objektspezifisch beurteilt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die zuständige Behörde in Ihrem Kanton.
Weitere Informationen zu Anforderungen in Beherbergungsbetrieben [a] finden Sie auf der Informationsplattform «Heureka» unter der Nutzung «Spital, Klinik, Heim».