Eine Schaltgerätekombination (SK) teilt die Energieeinspeisung eines Gebäudes in verschiedene Stromkreise. Sie umfasst die Schaltgeräte und alle Bauteile zum Steuern, Regeln oder Messen des Stroms. Wird eine SK in einem Fluchtweg installiert, gelten besondere Brandschutzanforderungen. Die Brandschutzexperten der Gebäudeversicherung Bern haben die Bestimmungen für den Kanton Bern präzisiert.
Die Ausnahme vorweg: In Korridoren innerhalb von Nutzungseinheiten, zum Beispiel bei Wohnungen, müssen für Schaltgerätekombinationen (SK) keine speziellen Brandschutzmassnahmen umgesetzt werden.
In allen anderen Fällen gilt im Kanton Bern:
- Wenn bei kleineren Umbauten die SK unverändert bleiben, sind keine speziellen Massnahmen nötig. Bei der periodischen Elektrokontrolle kann jedoch das unabhängige Kontrollorgan (Elektrokontrolleur) zusätzliche Brandschutzmassnahmen fordern.
- Wird die SK ersetzt oder erweitert, sind für das neue Gehäuse Baustoffe der Brandverhaltensgruppe RF1 gefordert. Ein bestehendes Gehäuse aus brennbaren Baustoffen muss mindestens innen mit Baustoffen der Brandverhaltensgruppe RF1 wärmeisolierend ausgekleidet werden.
- Bei Neubauten, umfassenden Umbauten oder Umnutzungen sind die Anforderungen für vertikale und horizontale Fluchtwege unterschiedlich. Je nach Grösse der Gehäusefront ist zum Beispiel die Schutzart IP 4X oder ein VKF-anerkannter Brandschutzabschluss gefordert. Weitere Bestimmungen betreffen die Kabelverschraubungen und den Brandschutzabschluss.
Die detaillierten Anforderungen finden Sie auf Heureka im Fachthema «Technische Anlagen in Fluchtwegen» oder unter der jeweiligen Nutzung im Thema «Fluchtwege».
Kontrollen
Es gibt zwei unabhängige Kontrollen der Brandschutzmassnahmen bei SK:
- Bei einem Umbau oder einer Feuerschau führt die Brandschutzbehörde (im Kanton Bern die Brandschutzexperten der GVB oder die Feueraufseher der Gemeinden) die Kontrollen durch.
- SK werden unabhängig von baulichen Änderungen periodisch kontrolliert (Elektrokontrollen). Dafür ist ein unabhängiges Kontrollorgan zuständig. Bestimmungen zur Kontrolle sind in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen, NIV festgehalten.
Eine Übersicht über Massnahmen und Verantwortlichkeiten finden sie hier (PDF).
Die Beiträge auf dem Forum Brandschutz verschaffen Ihnen einen ersten Überblick. Rechtlich verbindliche Informationen zum obigen Thema finden Sie in der 1-15 «Brandschutznorm» und in der Brandschutzrichtlinie 14-15 «Verwendung von Baustoffen» der VKF.