Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus mit Verkaufslokal im Erdgeschoss, 11 bis 30 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Die aktuellen Schweizer Brandschutzvorschriften stehen auf der Website der VKF (Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen) zur Verfügung.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In den Brandschutzvorschriften sind die Anforderungen an Neubauten beschrieben, für mehrgeschossige Mehrfamilienhäuser sind vertikale Fluchtwege gefordert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Mehrfamilienhaus, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
Das Treppenhaus ist grundsätzlich nicht als Abstellplatz von Fahrzeugen, Gerätschaften, brennbarem Material oder anderen Gegenständen vorgesehen. Zudem muss eine Durchgangsbreite von mindestens 1,20 m stets gewährleistet sein.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Schule, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Auf diese Frage geben die Brandschutzvorschriften keine explizite Antwort. Es gilt der Grundsatz: Fluchtwege sind so anzulegen, dass sie sicher und rasch begehbar sind (siehe Brandschutzrichtlinie 16-15 «Flucht- und Rettungswege», Ziffer 2.1).
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Einstellhalle, max. 2 Stockwerke, Kanton Bern
Die Mindestöffnungsweite gibt die Mindestbreite resp. Mindesthöhe der Abströmöffnung an.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Arztpraxis, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In einer Arztpraxis sind keine Rauchmelder gefordert, da in der Regel keine Personen dort übernachten. Im Sinn des Personen- und Sachwertschutzes wären Rauchmelder jedoch empfehlenswert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Ferienhaus, bis 11 m hoch, Kanton Bern
In Mehrfamilienhäusern müssen Ölheizungen in einem separaten Heizraum mit Feuerwiderstand EI 30 aufgestellt werden. Er muss gegenüber den anderen Räumen mit Brandschutztüren EI 30 abgeschlossen sein. Bei einer Heizleistung von mehr als 70 kW Nennwärmeleistung ist für den Raum und die Türe EI 60 gefordert.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Wohnhaus mit Geschäftsräumen und Bar, bis 11 m hoch, Kanton Bern
Einfache Stand-alone-Rauchmelder werden Ihre Anforderungen kaum erfüllen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Objekt: Büro und Wohnungen, bis 11 m hoch, ausserhalb des Kantons Bern
Den Feuerwiderstand von Baustoffen können Sie im Dokument «Allgemein anerkannte Baustoffe» der VKF nachschlagen.
Beitrag der Fachstelle Brandschutz der GVB
Seit 1. Januar 2017 anerkennt die VKF bei Lüftungsleitungen nur noch Brandschutzsystembekleidungen mit einer umfassenden Prüfung nach SN EN 1366-1 für die geforderte Feuerwiderstandsdauer. Zudem muss ein Klassifizierungsbericht nach SN EN 13501-2 vorliegen.