Objekt: Arztpraxis, max. 2 Stockwerke, ausserhalb des Kantons Bern
In einer Arztpraxis sind keine Rauchmelder gefordert, da in der Regel keine Personen dort übernachten. Im Sinn des Personen- und Sachwertschutzes wären Rauchmelder jedoch empfehlenswert.
Umfassenden Schutz bietet eine Brandmeldeanlage mit Aufschaltung zur Feuerwehr. Solche freiwillig installierten Anlagen werden zum Teil von den zuständigen Behörden subventioniert.